ArbG Würzburg: Gemeinsame Betriebsstätte, Unerlaubte Handlung, Haftungsbefreiung, Unfallversicherungsträger, Gesamtschuldnerische, Betriebshaftpflichtversicherung, Zweitschädiger, Arbeitsunfall, Gerichte für Arbeitssachen, Schmerzensgeldansprüche, Haftungsbeschränkung, Streitwertfestsetzung, Klageabweisung, Gesamtschuldnerausgleich, Rechtshängigkeit, Abgesonderte Verhandlung, Betriebliche Tätigkeit, Gestörtes Gesamtschuldverhältnis, Kosten des Rechtsstreits, Kostenentscheidung
Endurteil vom 08.08.2023 – 9 Ca 1088/22