1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
LG Nürnberg-Fürth: Keine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) bei Teilvollstreckung zwischen Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung und Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das Beschwerdegericht
Beschluss vom 28.08.2024 – 18 Qs 15/24